Bei einem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Urteil vom 10.02.2015 - BundesarbeitsgerichtDas Bundesarbeitsgericht folgt nun dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und stellte fest, dass der Urlaubsanspruch eines Vollzeitbeschäftigten, der in eine Teilzeitbeschäftigung oder ei
Fristlose Kündigung bei Internetnutzung am Arbeitsplatz? Das Arbeitsgericht in Berlin hat hierzu ein klares Urteil gefällt. Im vorliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin während ihrer Arbeitszeit häufig das Internet zu privaten Zwecken genutzt.