Erfassung der täglichen Arbeitszeit
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen ein System einführen, mit welchem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen ein System einführen, mit welchem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
Werden die Arbeitspflichten aus dem Arbeitsverhältnis suspendiert, hat der Arbeitnehmer mangels Arbeitspflicht keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub.
Der Arbeitgeber muss rechtzeitig auf den Verfall des Resturlaubs hinweisen, ansonsten erlischt der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht am Ende des Kalenderjahres.
Kirchliche Arbeitgeber dürfen christliche Bewerber in ihren Auswahlverfahren nicht bevorzugen.
Der Betriebsrat hat bei der Anlegung von Anwesenheits- und Fehlzeiten in Excel-Tabellen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Der Anspruch auf Ersatzurlaub ist ein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber und unterfällt deshalb nicht den Ausschlussfristen aus dem Arbeitsrecht, sondern der Regelverjährung.