Das Markenrecht
Rechtsanwaltskanzlei Hennig - Dresden
Das Markenrecht schützt Waren und Dienstleistungen von Unternehmen, die geeignet sind, sich von anderen zu unterscheiden. Mögliche Marken sind Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, die Form einer Ware oder Verpackung, Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, Hörzeichen und Farben und Farbzusammenstellungen.
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Markenansprüchen
- Abmahnungen und Abwehr von Abmahnungen
- Markenanmeldung und Markenüberwachung nach Anmeldung Ihrer Marke
- Markenwidersprüche gegen die Eintragung einer Marke, Markenlöschungen
- Abgrenzungsvereinbarungen
- Titelschutz
- Überprüfung und Gestaltung von Internet-Auftritten (Online-Shop, ebay-Shop, etc.) unter besonderer Berücksichtigung markenrechtlicher Verstöße zur Vorbeugung von Abmahnungen
- Markenverletzungen durch Domainnamen oder Inhalte von Webseiten
- Markenverletzungen durch Ausnutzung der technischen Besonderheiten des Internets (z.B. Meta-Tags, Brückenseiten, dynamische Inhalte)
- Markenpiraterie und Produktpiraterie durch Plagiate
- Grenzbeschlagnahme
- Lizenzverträge
- Markenstrafrecht, Strafanzeigen