Willkommen in der Kanzlei Hennig in Dresden

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

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Die Rechtsanwaltskanzlei Hennig aus Dresden berät Unternehmen, Selbständige, Freiberufler und Privatpersonen in den Rechtsgebieten Internetrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Arbeitsrecht. Aufgrund der Spezialisierung und jahrelangen Erfahrung kann unsere Anwaltskanzlei Sie in diesen Rechtsgebieten optimal beraten und Ihre Interessen nachhaltig vertreten.

Die Rechtsgebiete unserer Kanzlei:

Internetrecht

Das Internetrecht stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, es ist vielmehr eine Schnittstelle unterschiedlicher Rechtsgebiete, beispielsweise des Urheberrechts, des Namen- und Markenrechts oder des Wettbewerbsrechts. Weiterlesen …

Urheberrecht

Bei einer Vielzahl von Rechtsverstößen im Internet werden Urheberrechte verletzt. Bilder, Videos, Software oder Texte werden ohne Zustimmung des Urhebers kopiert, veröffentlicht oder weiterverbeitet. Eine Abmahnung kann die Folge sein. Weiterlesen …

Medienrecht

Das Medienrecht regelt die Nutzung medial übertragener Daten. Neben dem Schutz geistigen Eigentums, den Schutz der Mediennutzer, den Jugend- und Datenschutz, die Sicherung der Meinungsvielfalt und der Kommunikationsinfrastruktur. Weiterlesen …

Markenrecht

Das Markenrecht schützt Waren und Dienstleistungen von Unternehmen, die geeignet sind, sich von anderen zu unterscheiden. Mögliche Marken sind Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, die Form einer Ware oder Verpackung, Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, Hörzeichen und Farben und Farbzusammenstellungen. Weiterlesen …

Wettbewerbsrecht

Zum Wettbewerbsrecht gehört das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch „Kartellrecht“ oder „Grundgesetz der Marktwirtschaft“ genannt und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG dient dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher. Weiterlesen …

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht wird das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt, aber auch das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen und Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Zum Arbeitsrecht zählen Gesetze, Verordnungen und verbindliche Bestimmungen. Der Arbeitnehmerschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts. Weiterlesen …

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden