Widerrufsrecht bei Baukastensystemen

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Ein Widerruf ist auch dann möglich, wenn der Käufer die Ware wie in einem Baukastensystem zusammengestellt und sie damit teilweise individuell kombiniert hat.

Das entschied das AG Dortmund in seinem Urteil vom 28.04.2015 (Az.: 425 C 1013/15).

Der Verkäufer bestritt dies, da es sich seiner Ansicht nach um eine kundenspezifische Anfertigung handele und bei dieser gem. §312g Abs. 2 Nr. 1 BGB das Widerrufsrecht wegen Individualanfertigung ausgeschlossen sei.

Jedoch können in einem Baukastensystem die einzelnen Elemente wiederverwendet werden, sodass die Ware nicht so stark individualisiert ist und folglich eine Rücksendung für den Verkäufer wirtschaftlich wertlos ist (vgl. BGH, 19.03.2003 – VIII ZR 295/01).

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