Werbung mit Hollywood-Schriftzug

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Die Werbung einer Agentur für Models und Schauspieler(innen) darf nicht mit dem Hollywood-Schriftzug werben, weil es zu einer Verwechslungsgefahr kommen kann.

Die Werbung mit dem bekannten Hollywood-Schriftzug führe zu einer Täuschung über die betriebliche Herkunft der Agentur bei den angesprochenen Verkehrskreisen. Außerdem nutze sie den guten Ruf der Bezeichnung Hollywood aus, so das LG München in seinem Urteil vom 19.05.2016 (Az.: 17 HKO 1061/15).

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
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