Video-Streaming: Abmahnwelle rollte Ende 2013 über Deutschland

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

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Rechtsanwaltskanzlei mahnt reihenweise Internetnutzer der Pornoseite Redtube ab.  Anfang Dezember 2013 rollte über Deutschland eine neue Abmahnwelle. Tausende Internetnutzer haben mit der Post eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U + C) aus Regensburg erhalten. Vorwurf ist das Streaming – Ansehen eines Videofilms im Internet – auf der Porno-Plattform Redtube und ein damit verbundener Urheberrechtsverstoß. Was ist überhaupt Streaming? Anders als beim Download, dort speichert man eine Datei, z.B. ein Foto, Dokument oder Video auf seiner Festplatte, wird beim Streaming die Videodatei nur temporär in einen Zwischenspeicher (Cache) auf dem eigenen PC gepuffert und ist nach Ansicht des Videos nicht mehr als Datei auf dem heimischen Computer verfügbar. Ob Streaming tatsächlich ein Urheberechtsverstoß darstellt, ist juristisch höchst umstritten, auch gibt es hierzu keine höchstrichterliche Entscheidung. In der Abmahnung fordert die Rechtsanwaltskanzlei von den Betroffenen die Abgabe einer Unterlassungserklärung, verbunden mit einer Zahlung an die Firma The Archive AG. Wie verhält man sich als Betroffener richtig? Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen ignorieren. Weiterhin sollten Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung die weitreichende Unterlassungserklärung unterschreiben und die geforderte Zahlung an die Firma The Archive AG vornehmen.

ACHTUNG: In diesem Zusammenhang kursieren aktuell auch E-Mails mit einer Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen im Netz. Öffnen Sie keinesfalls den Anhang und kontaktieren Sie unsere Kanzlei.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden