Vertriebsverbot in selektiven Vertriebssystemen

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Ein Vertriebsverbot von Markenprodukten auf einer Internetplattform kann zulässig sein.

Wenn das Vertriebsverbot an objektive Kriterien angeknüpft ist, wie zum Beispiel der qualifizierten Beratung und Sicherstellung einer hohen Produktqualität, ist das Verbot gem. § 1 GWB nicht einschlägig, so im Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22.12.2015 (Az.: 11 U 84/14 (Kart)). Ein Verbot des Verkaufs der Markenprodukte über amazon.de kann somit begründet und zulässig sein.

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