Verstößt Apple in den AGB gegen Produktgarantie?

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Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 28.11.2014, Az. 15 O 601/12, die Produktgarantie von Apple in 16 Punkten als unzulässig erklärt. Die sogenannte Hardwaregarantie des Smartphoneherstellers sollte nach ihrem Wortlaut an Stelle der gesetzlichen Ansprüche des Verbrauchers treten und nur halb so lang gelten wie die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers. Dies beurteilte das Gericht als unzulässig und verstoße gegen § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB i. V. m. §§ 443, 477 BGB. Der Zweck von Produktgarantien sei es, neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen besondere Zusatzleistungen hervorzurufen.

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