Unternehmensbezeichnung mit Vornamen

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Setzt sich eine Unternehmensbezeichnung aus Vornamen und Unternehmensgegenstand zusammen, besitzt sie hinreichende Unterscheidungskraft.

Aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise ist die Unternehmensbezeichnung (Firmenname) geeignet, dass sie das Unternehmen von anderen Unternehmen unterscheiden können, so OLG Frankfurt a.M. in seinem Beschluss vom 30.05.2016 (Az.: 6 U 27/16).

Der vorliegende Fall handelte von der Unternehmensbezeichnung „Peter’s Objektservice“, die für Dienstleistungen im Bereich des Bauwesens, insbesondere Garten- und Landschaftsbau genutzt werden soll. Einem Vornamen alleine kann zwar keine Namensfunktion zugesprochen werden, aber durch die Kombination aus Vorname und Unternehmensgegenstand ist dies durchaus möglich und im Verkehr sogar sehr üblich.

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