„Total War – Rome II“

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Die Rechtsanwaltskanzlei .rka Rechtsanwälte (Hamburg) fordert im Namen der Koch Media GmbH (Höfen, Österreich) zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung gem. §§ 97, 69c, 19a UrhG auf, weil das urheberrechtlich geschützte Werk „Total War –  Rome II“ zum Download für Dritte bereitgehalten und damit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht worden sei.

Zur vergleichsweisen Abgeltung bestehender Schadensersatz-, Auskunfts- und Aufwendungsersatzansprüche, sowie der Ansprüche gegenüber Dritten, wird ein Pauschalbetrag von 800,00 EUR veranschlagt.

Außerdem wird Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung, sowie mögliche weitere Täter verlangt.

Bevor Sie die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Oft ist die geforderte Summe nicht angemessen, das heißt zu hoch angesetzt oder eine Urheberrechtsverletzung liegt von Beginn an nicht vor.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden