Strafbares Filesharing

Angebot und Download urheberrechtsgeschützter Medien

Copyright - strafbares FilesharingEin Großteil der Bevölkerung ist sich inzwischen dessen bewusst, dass der Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material über Tauschbörsen und File Sharing Software nicht legal und damit strafbar ist. Filme, Musik, Bücher – all diese Medien können über verschiedenste Kanäle geladen werden.

Neben File Sharing Programmen sind es auch File Hosting Angebote und Torrent Server, über die die illegalen Medien bezogen werden können. Wer diese Angebote in Anspruch nimmt, riskiert eine Abmahnung wegen Filesharings, die eine Unterlassungserklärung und gewöhnlich hohe Kostennoten nach sich zieht.

Wann ist Filesharing strafbar?

Filesharing an sich ist nicht strafbar, denn jedem steht das Recht auf den Datenaustausch mit anderen Internetnutzern zu. Eine Urheberrechtsverletzung liegt allerdings dann vor, wenn urheberrechtlich geschützte Medien anderen zur Verfügung gestellt werden. Der Gesetzgeber spricht von der unerlaubten Vervielfältigung, Kopie und Weitergabe von Medien wie Musikdateien, Videofilmen, E-Books, Scans von Büchern, Bilddateien und Computerspielen.

Änderung des Urheberrechtsgesetz im Jahr 2007

Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 wurde das Urheberrechtsgesetz im Jahr 2007 geändert. Seither ist nicht nur das Angebot, sondern auch der Download von urheberrechtlich geschütztem Material über File Sharing Software illegal. Erstaunlich viele Verbraucher haben von dieser Gesetzesänderung nichts mitbekommen – und laden immer noch fleißig Daten, während sie sich auf der sicheren Seite wägen.

Tatsache ist: Jeder, der File Sharing Programme für illegale Zwecke missbraucht, muss damit rechnen, früher oder später mit einer Filesharing Abmahnung konfrontiert zu werden und eine Unterlassungserklärung abgeben zu müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die Dateien nur herunterlädt oder ob man sie auch zum Download anbietet. Ebenfalls sollte jedem User solcher File Hosting Angebote klar sein: Die meisten dieser Programme für das Filesharing sind so konzipiert, dass jeder, der etwas herunterlädt, automatisch auch zum Anbieter wird, indem er die bereits geladenen Datenpakete direkt wieder zum Download zur Verfügung stellt.

Gibt es eine Bagatellgrenze?

Viele Verbraucher sind der Überzeugung, dass sie wegen ihrer kleinen Downloadmengen wohl kaum belangt werden könnten. Tatsächlich wurde im Rahmen der Gesetzesänderung 2007 über eine Bagatellklausel nachgedacht. Diese wurde allerdings vor der Verabschiedung ersatzlos aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Eine Bagatellgrenze gibt es dementsprechend nicht – selbst ein einziger Download kann theoretisch bereits ausreichen, um eine Filesharing Abmahnung oder gar eine Strafanzeige zu erhalten.

Verbreitung legal erworbener Dateien

Wer Musikdateien auf legale Art und Weise kostenpflichtig erwirbt oder herstellt, beispielsweise über das Mitschneiden von Radiostreams im Internet, erwirbt damit nicht automatisch das Recht, diese auch weiterzuverbreiten. Dementsprechend gilt auch für legal erworbene Daten: Werden diese ohne Erlaubnis des Urhebers verbreitet oder kopiert, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

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