Starkoch darf „Sexgewürz“ weiter verkaufen.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

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Der Starkoch Alfons Schuhbeck bietet in seinen Shops ein „Sexgewürz“ zum Kauf an und schreibt auf seiner Internetseite : Lassen Sie sich verführen von dem sinnlich-warmen, mild orientalischen Aroma dieser Mischung!

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. sah dies als irreführende Werbung an und klagte „Dies impliziere eine aphrodisierende Wirkung der Gewürzmischung, die aber nicht bestünde „, so der Verband. Durch den vielversprechenden Namen würden Verbraucher irregeführt.

Der Süddeutschen Zeitung erklärte Schuhbeck, seine  Mixtur aus Kurkuma, edelsüßem Paprika, Zimt, Knoblauch, Kardamom, Chillies, Ingwer, Koriander, Rosenblüten und Vanille habe er aus einer Laune heraus den frivolen Namen gegeben – in Anlehnung an bekannte Currymischungen, wie die chinesischen „Fünf Gewürze“ und die indischen „Sieben Gewürze“. Das Gewürz sei doch nicht dafür da, „dass jemand auf den Baum springt“.

So sah es auch die Vorsitzende Richterin Monika Rhein : „In einem Umfeld, in der Werbung immer sexbezogener wird, ist der Verbraucher daran gewöhnt, dass Lebensmittel, Getränke und auch Gewürzmischungen mit Anspielungen an Sexualität beworben werden.“  Auch sie wollte daran einen „frivolen Gag“ erkannt haben. Eine Irreführung der Verbraucher schloss sie derweil aus.

Quelle:

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
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