Sparkasse vs. Santander

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

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Die Sparkassen-Finanzgruppe hat weiterhin Anspruch auf ihr markengeschütztes Rot für „Bankdienstleistungen für Privatkunden“.

Der Streit zwischen der Sparkassen-Finanzgruppe und der Bankgruppe Santander begann damit, dass die Sparkasse, welche die Markenrechtinhaberin der Farbe Rot für Dienstleistungen im Banksektor ist, Santander wegen Markenrechtsverletzung in Anspruch nahm, da diese ebenso die Farbe Rot für entsprechende Dienstleistungen nutzt. Dem widersprach die Bankengruppe Santander und begehrte die Löschung der Farbmarke „Rot“. Sie bekam vom BPatG mit der Begründung Recht, dass die Verwendung der roten Farbe im Bankensektor gängig und daher grundsätzlich freihaltebedürftig sei, weshalb ihr von Haus aus keine Unterscheidungskraft zukomme. Dagegen legte die Sparkassen-Finanzgruppe wiederum Beschwerde beim BGH ein, welcher die Löschung der Farbmarke verneinte (Beschl. v. 21.07.2016, Az. I ZB 52/15). Begründet hat der BGH sein Urteil damit, dass die Verkehrsdurchsetzung einer Marke nicht zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen muss, sondern zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag. Aufgrund eines Meinungsforschungsgutachtens wurde belegt, dass zum Zeitpunkt des Löschungsantrags die Farbe Verkehrsdurchsetzung erreicht hatte, da die Verbraucher die Farbe Rot in Bezug auf Banken überwiegend den Sparkassen zugeordneten.

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