„So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ – irreführende Werbung?

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Der Bundesgerichtshof hat am 12.02.2015 mit seinem Urteil zu Az. I ZR 36/11 entschieden, dass der Slogan der Molkerei Ehrmann „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ auf seinem Kinder-Früchtequark keine Irreführung darstelle. Der BGH ging dabei davon aus, der Verbraucher wisse, dass Früchtequark mehr Zucker enthalte als Milch. Die Verbraucherschützer befürchten nun, dass Lebensmittelhersteller ganz legal Süßigkeiten als gesund vermarkten könnten, solange einfache Vitamine und Mineralstoffe hinzugefügt werden. Welche EU-rechtlichen Bedingungen an die Verwendung eines solchen Slogans geknüpft sind, muss nun noch das Oberlandesgericht Stuttgart ermitteln.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden