„So wichtig wie das tägliche Glas Milch“

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

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Der BGH hat in seinem Urteil „Monsterbacke II“ vom 12.02.2015 (Az.: I ZR 39/11) entschieden, dass der Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ nicht irreführend ist.

Der Kläger war der Auffassung, dass der Slogan irreführend ist, da der Zuckeranteil in dem Früchtequark erheblich höher sei, als es in Milch der Fall ist und somit nicht so gesund ist, wie der Slogan es aber dem Verbraucher vermitteln will.

Begründet hat der BGH seine Entscheidung damit, dass der Verbraucher weiß, dass der Zuckeranteil in einem Früchtequark höher ist, als in Milch, da Früchte einen hohen Anteil an Fruchtzucker enthalten. Außerdem ist der im Früchtequark enthaltene Calciumanteil, der die Milch gesund für Kinder macht, höher als in der Milch selbst. Der Gesundheitsfaktor in dieser Hinsicht besteht also in beiden Produkten.

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