„Piccolo“

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Der Begriff „Piccolo“ hat  nur eine beschreibende Funktion für die Flaschengröße.

Eine Marke wird ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion benutzt wird, also als Herkunftsfunktion dient. Der Begriff „Piccolo“ habe aber nur eine beschreibende Funktion, sowie sekundären und ergänzenden Charakter, und sei dementsprechend nicht geeignet als Herkunftsfunktion zu dienen, so im Urteil des EuG vom 14.04.2016 (Az.: T-20/15). Für diese Beurteilung ist der Gesamteindruck maßgeblich, wobei Größe und Positionierung des Begriffs mit einzubeziehen sind.

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