Paypal – Käuferschutz

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Trotz Paypal-Käuferschutz kann der Verkäufer im Streitfall den Kaufpreis bei staatlichen Gerichten einklagen.

Paypal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn die Ware gar nicht ankommt oder Mängel aufweist. Paypal bucht dem Käufer dann den gezahlten Kaufpreis zurück und belastet in dieser Höhe das Konto des Verkäufers. Mit dem Urteil entschied der BGH, dass der Verkäufer hiergegen klageweise vorgehen kann.

Nach Ansicht des BGH müsste auch das berechtigte Interesse des Verkäufers beachtet werden, denn anders als das in Deutschland gesetzlich vorgesehene Mängelgewährleistungsrecht lege Paypal nur einen vereinfachten Prüfungsmaßstab an, der eine sachgerechte Berücksichtigung der Interessen beides Vertragsparteien nicht sicherstellen könnte. Trotzdem bleibt der Käufer grundsätzlich in einer besseren Position gegenüber dem Verkäufer, da dieser zunächst seine Ansprüche noch einklagen muss.

Im ersten Fall beanspruchte der Käufer den Käuferschutz, weil er das gekaufte Handy nicht erhalten hatte. Im zweiten Fall handelte es sich um die Revision eines Sägen-Verkäufers.

Die genauen Entscheidungsgründe sind noch bis zur Veröffentlichung der Urteilsbegründung abzuwarten. Bis dahin will auch Paypal noch nicht tätig werden und ihre Richtlinie ändern.

 

Urteil des BGH vom 22.11.2017 – AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
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