Kritisch wahre Online-Bewertungen

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Kritische wahre Bewertungen von Firmen auf Online-Bewertungsportalen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt.

Eine Bewertung ist dann durch die Meinungsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützt, wenn die Schranken der allgemeinen Gesetze gewahrt werden. Dies ist bei kritisch wahren Aussagen bzw. Bewertungen der Fall, so im Beschluss des BVerfG vom 29.06.2016 (Az.: 1 BvR 3487/14). Wahre Tatsachen müssen grundsätzlich hingenommen werden, denn das Persönlichkeitsrecht verleihe keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es genehm ist. Eine Nennung der bewerteten Firma ist zulässig, wenn der Eingriff in die persönliche Sphäre nicht weiter geht als es das öffentliche Informationsinteresse erfordert.

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