Irreführende Angaben auf Internetportalen

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Enthalten die personenbezogenen Angaben auf Internetportalen (darunter jameda) falsche Angaben, muss die betroffene Person diese berichtigen lassen.

Eine Zahnärztin wurde mit dem Titel „Dr. med. dent.“ geführt, ohne dass sie diesen Titel besitzt. Wenn die betroffene Person von den unrichtigen Angaben Kenntnis hat, muss sie die ihr möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, dass die Angaben richtiggestellt werden, so im Urteil des LG Hamburg vom 26.07.2016 (Az.: 312 O 574/15). Sie trifft eine unternehmerische Sorgfalt bezüglich der Löschung der unrichtigen Angaben, selbst dann, wenn sie die Daten nicht selbst eingestellt hat, da eine Irreführung der Verkehrskreise vorliegt.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden