„Himalaya Salz“

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

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Salz aus der Salt Range darf nicht als „Himalaya Salz“ beworben werden

Der Salt Range ist eine Mittelgebirgskette, die ca. 200 km vom Himalaya entfernt ist. Die Beklagte bewarb Salz, welches aus dem Salt Range stammte, mit „Himalaya Salz“. Der BGH sah darin eine Irreführung (Urteil vom 31.03.2016, Az. I ZR 86/13), da die angesprochenen Verkehrskreise davon ausgehen, das Salz, welches als „Himalaya Salz“ angeboten wird, auch aus dem Himalaya stammt. Folglich liegt eine falsche geografische Herkunftsangabe vor.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
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