Haftung für Angaben auf Website

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Der Reisevermittler kann die Haftung für die Angaben des Reiseveranstalters auf dem Reiseportal nicht generell ausschließen.

Ein Reisevermittlungsunternehmen, welches eine dazugehörige Homepage betreibt, schloss in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für die Richtigkeit der Informationen der Leistungsträger aus.

Das OLG München hielt diese Klausel für unzulässig. Sie sei so zu verstehen, dass selbst die Haftung und Schadensersatzansprüche für vorsätzliche Verletzungen ausgeschlossen seien, was eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher darstelle und mit den Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar sei.

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei der Vermittlung von Reisen um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, bei dem der Vermittler zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten verpflichtet ist. Ein genereller Ausschluss der Haftung, unter anderem auch von dieser Sorgfaltsverpflichtung, in den Geschäftsbedingungen ist unzulässig. Hat der Vermittler falsche Angaben auf seiner Internetseite verschuldet, muss er dem Kunden den dadurch entstandenen Schaden ersetzen. Das ist der Fall, wenn er Angaben eines Reiseveranstalters falsch darstellt oder Informationen wiedergibt, von denen er weiß, dass sie unrichtig sind.

 

OLG München, Urteil vom 15.03.2018, Az.: 29 U 2137/17

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