Grundpreisangabe auf eBay

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Der Grundpreis eines Produkts (hier: Klebeband) muss zum einfacheren Preisvergleich für die Endverbraucher auf eBay angegeben werden.

Für Klebeband müssen auf eBay zwei Preise angegeben werden. Einerseits den Gesamtpreis für das Produkt und zusätzlich den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, welche den Grundpreis ergeben, so im Urteil des AG Köln vom 23.05.2016 (Az.: 142 C 566/15). Diese beiden Preise müssen unmissverständlich, klar und gut lesbar für den Verbraucher erkennbar sein um den Preisvergleich für ihn zu erleichtern.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
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01099 Dresden