Gesundheitswerbung

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

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Die Werbung mit der gesundheitsfördernden Wirkung von Curcumin-Kapseln aufgrund Vitamin D ist irreführend und verstößt gegen die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung.

Die Verbraucherschutzzentrale klagte gegen das Unternehmen, welches Curcumin-Kapseln mit einer gesundheitsfördernden Wirkung bewarb. Laut den Werbeaussagen unterstützt das Präparat das Immunsystem durch enthaltenes Vitamin D und bekämpft Entzündungen. Die Verbraucherschutzzentrale hält diese Aussage für eine Irreführung der Verbraucher.

Das Landgericht Lüneburg gab der Klage statt. Die Werbeaussagen seien aufgrund der Irreführung unzulässig. Nach der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung darf Werbung für ein Lebensmittel nicht den Eindruck erwecken, dass es zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten geeignet ist. Hiergegen verstoße die Werbung damit, dass sie damit wirbt, dass die Kapseln zur Bekämpfungen von chronischen Entzündungen des Dick- und Mastdarms geeignet seien.
Das Unternehmen will sich dabei auf eine in der EU zugelassene Aussage, dass Vitamin D die normale Funktion des Immunsystems fördere, berufen. Dies lehnt das Gericht ab. Diese Aussage weiche von der Werbeaussage ab, dass die Kapseln zur Behandlung von Entzündungen geeignet seien. Zudem gebe es in den Leitlinien nur eine eingeschränkte Empfehlung auf unterster Stufe zur Therapie von Dick- und Mastdarmentzündungen mit Curcumin.

Urteil des LG Lüneburg vom 13.11.2018, Az.: 11 O 19/18

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