Frist zur Nacherfüllung

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Für die Fristsetzung zur Nacherfüllung genügt es, wenn der Käufer deutlich macht, dass für die Erfüllung nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht.

Diese Fristsetzung ist durch Formulierungen gewahrt, die das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung zum Ausdruck bringen, so der BGH in seinem Urteil vom 13.07.2016 (Az.: VIII ZR 49/15). Auch die höfliche Bitte „schnelle Behebung“ werde den Anforderungen einer ausreichenden Fristsetzung gerecht, vor allem im Zusammenhang mit dem Verlangen nach einer „unverzüglichen Beseitigung der Mängel“.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden