Filesharing – Was ist Filesharing?

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Bereits seit Jahren erhitzt das sogenannte Filesharing die Gemüter. Insbesondere wenn eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung ausgesprochen wird, sind die betroffenen Nutzer von File Sharing Software oft wie vor den Kopf gestoßen. Erstaunlich viele Menschen kennen die rechtlichen Folgen von illegalen Downloads nicht und wundern sich anschließend über teure Kostennoten von Abmahnanwälten, Bußgelder oder gar Strafanzeigen. Doch wann spricht man eigentlich genau von Filesharing?

Der Ablauf des Filesharings

 

Der Begriff Filesharing stammt aus dem Englischen und bedeutet den Austausch von Dateien im Internet. Hierfür müssen auf dem eigenen Rechner File Sharing Programme installiert werden, die den Down- und Upload von Dateien ermöglichen. Typische Vertreter dieser Softwarekategorie sind Klassiker wie Napster, aber auch moderne Nachfolger wie edonkey, bittorrent oder Emule zählen zur Kategorie der File Sharing Software. Heute gibt es sogar Anbieter, die ihren Usern durch Verschlüsselungsmechanismen garantieren können, dass sie bei der Nutzung anonym bleiben und eine Nachverfolgung ihrer Aktivitäten nicht ohne weiteres möglich ist.

Die Nutzer von Tauschbörsen laden urheberrechtlich geschützte Dateien herunter. Hierzu zählen beispielsweise Software, Musik und Kinofilme, aber auch Hörbücher oder E-Books werden hier gerne illegal heruntergeladen. Das Problem ist: Sobald ein User in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk etwas herunterlädt, wird er automatisch auch zum Anbieter und macht sich selbst haftbar. Jeder, der derartige File Sharing Programme nutzt, wird mit der eindeutigen IP-Adresse seines Computers sowie mit einer Auflistung der zum Download angebotenen Daten registriert. Die Musik- und Filmindustrie sowie spezialisierte Abmahnkanzleien nutzen sogenannte Antipiracy-Programme, um diese Informationen einzusammeln. Wurden illegale Download-Angebote gefunden, können über einen entsprechenden Gerichtsbeschluss die Kontaktdaten zum entsprechenden DSL-Anschluss angefordert werden. Sie öffnen rechtlichen Schritten Tür und Tor.

Filesharing – Was ist erlaubt, was nicht?

 

Grundsätzlich ist Filesharing nicht illegal. Jeder Internetuser darf ein File Hosting in Anspruch nehmen und sich bei entsprechenden Dienstleistern registrieren. Solange man über den File Hosting Dienstleister nur Daten mit anderen austauscht, für die man selbst die Nutzungsrechte besitzt, spricht nichts gegen die Nutzung.
Problematisch wird die Verwendung von Filesharing immer dann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke zum Download angeboten werden. In diesem Fall droht eine Filesharing Abmahnung, die aufgrund der Urheberrechtsverletzung nicht nur teure Schadensersatzforderungen und Anwaltsgebühren nach sich zieht, sondern in deren Zuge stets auch eine Unterlassungserklärung abzugeben ist.

Gefahren des Filesharings: Abmahnung

 

Sehr viele Anwaltskanzleien und Dienstleister haben sich im Laufe des vergangenen Jahrzehnts darauf spezialisiert, Urheberrechtsverletzungen im Rahmen des Filesharings aufzustöbern. Sie arbeiten mit den Musik- und Filmproduzenten zusammen und unterstützen sie beim Versand von Massen-Abmahnungen im großen Stil.

Wer von einer solchen Abmahnung zum Filesharing betroffen ist, sollte sie weder ignorieren noch einfach ungeprüft die Unterlassungserklärung unterzeichnen und den festgesetzten Betrag bezahlen. Stattdessen sollten sich Betroffene stets Hilfe durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Fachanwalt beraten lassen, denn häufig besteht die Möglichkeit, überzogene Forderungen und unnötige Härten durch Vertragsstrafen im Rahmen der Unterlassungserklärung abzumildern.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
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