Europa beschließt einheitliches Logo für Internetapotheken ab 26.10.2015

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Versandapotheken müssen ab dem 26.10.2015 das gemeinsame europäische Versandhandelslogo auf ihren Internetseiten abbilden, wenn sie Arzneimittel anbieten, die bei Menschen zur Anwendung kommen. Verbraucher sollen sich dadurch vergewissern können, in welchem Mitgliedsstaat das Unternehmen seinen gewerblichen Sitz hat und dass es nach jeweiligem nationalen Recht zum Vertrieb von Arzneimitteln über das Internet befugt ist.

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