Erlaubtes Filesharing

Filesharing-Programme: Eigentlich ein legales Webangebot

legales FilesharingFilesharing erlaubt? Deutschlands Internetuser sind sich der Illegalität des Downloads von urheberrechtlich geschütztem Material sehr wohl bewusst. Dies zeigt die Studie zur digitalen Content-Nutzung 2013: Nur noch rund 4 Prozent der 10.000 Befragten sind der Meinung, dass der Download urheberrechtlich geschützter Musik oder Filme legal wäre. 2011 waren es noch 15 Prozent. Trotz der hohen Aufklärungsrate, insbesondere unter jüngeren Internetnutzern, wissen viele dennoch nicht, dass nicht alles am Filesharing illegal ist.

Sind Filesharing-Programme legal?

Im Grunde genommen sind Filesharing-Programme lediglich Softwareprodukte, die für den Austausch von Dateien geschaffen wurden. Natürlich steht es jedem Internetnutzer frei, mit anderen Teilnehmern Daten auszutauschen – wir tun dies täglich, beispielsweise durch den Versand von E-Mails mit Anhängen, durch die Veröffentlichung der Urlaubsfotos über Facebook oder durch die Freigabe von Ordnern bei Filehostern wie Windows Live SkyDrive oder Dropbox File Hosting. Das gesamte Internet besteht auf der Basis des Teilens – andernfalls wäre es niemals so erfolgreich geworden, wie es heute ist. Dem Prinzip nach ist es also nicht illegal, File Sharing Software zu nutzen.

Die Grenzen der Legalität werden allerdings überschritten, sobald nicht mehr die privaten Urlaubsbilder oder beruflich erstellte Excel-Tabellen ausgetauscht werden, sondern urheberrechtlich geschütztes Material anderen zur Verfügung gestellt und damit verbreitet wird. Dies können neben Musik und Filmen auch Scans von Büchern und E-Books, Computer- und Konsolenspiele und Bilder sein. Sobald derartige Daten, die dem Urheberrecht unterliegen, über das File Hosting unerlaubt verbreitet werden, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, die eine Filesharing Abmahnung nach sich ziehen kann.

Nicht alles ist verboten

Die Akzeptanz von bezahlten Angeboten im Download-Bereich steigt in den letzten Jahren zunehmend an. Vorgenannte Studie förderte zu Tage, dass rund 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung mit dem legalen Online-Angebot zufrieden sind. Frühere File Sharing Programme wie Napster sind im Laufe der Zeit dazu übergegangen, kostenpflichtig Musik und Filme zu vertreiben.

Es gibt aber auch nach wie vor kostenlose und zugleich legale Möglichkeiten, um an Musik- und Videodaten zu gelangen, mit denen man keine Abmahnung wegen Filesharings riskiert. Eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhält beispielsweise nicht, wer TV-Streams im Internet abruft oder einen Radiosender streamt. Auch das Mitschneiden von Internetradio-Sendungen, die mithilfe spezieller Software in einzelne MP3-Dateien aufgeteilt werden können, ist legal.

Doch auch hier gilt wieder: Werden diese auf legale Art und Weise gewonnenen Daten anderen zur Verfügung gestellt und damit verbreitet, vervielfältigt, kopiert oder weitergegeben, steht eine Urheberrechtsverletzung im Raum und damit auch die Gefahr einer Filesharing Abmahnung.

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