„Blitzer-App“

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Nutzt ein Fahrzeugführer während der Fahrt eine App, die dazu geeignet ist auf Geschwindigkeitsmessungen hinzuweisen, verstößt er gegen die StVO.

Bei einer Fahrzeugkontrolle wurde bei einem Fahrzeugführer ein Handy bemerkt, welches am Armaturenbrett befestigt gewesen ist. Auf dem Display wurde eine sog. „Blitzer-App“ angezeigt, welche nur erscheint, wenn sie aufgerufen wird und betriebsbereit ist.

Auch wenn ein Smartphone nicht nur zum Zwecke der Anzeige von Blitzermeldungen genutzt wird, ist es in diesem Moment dazu bestimmt gewesen, vor Geschwindigkeitsmessungen zu warnen, so das OLG Celle (Beschluss vom 03.11.2015, Az.: 2 Ss (OWi) 313/15).

Außerdem komme es nicht darauf an, ob die App funktioniert und die richtigen Daten anzeigt. Folglich reicht das betriebsbereite Mitsichführen des Smartphones für einen Verstoß aus. 

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
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