„Bis zu zwölf Kilo in einem Monat“

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Wirbt ein Hersteller für Nahrungsergänzungsmittel, die zur Gewichtsreduktion eingesetzt werden sollen, müssen die Wirkungen wissenschaftlich bewiesen sein.

Das LG Bonn hat in seinem Urteil vom 11.03.2015 (Az.: 30 O 33/14) entschieden, dass Werbeaussagen wie „Ohne Hungergefühl“, „verlieren auch Sie spielend bis zu zwölf Kilo in einem Monat“ oder „mit Leichtigkeit und einem aktiven Stoffwechsel zu ihrer Wohlfigur“ irreführende Werbung darstellen, wenn die beworbenen Wirkungen nicht wissenschaftlich bewiesen sind und die Zielgruppe der Werbung auch krankhaft fettleibige Personen sind. Begründet wird dies vor allem mit dem hohen Schutzgut der Gesundheit.

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01099 Dresden