Bewertungsportal

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Das Bewertungsportal „Jameda“ muss die Rolle als neutraler Informationsvermittler beibehalten, sonst besteht ein Löschungsanspruch aufgrund der kommerziellen Nutzung der Daten der Ärzte.

Geklagt hatte eine Hautärztin gegen das Ärztebewertungsportal „Jameda“ auf Löschung ihrer Daten. Sie beanstandete, dass Werbung für Ärzte, die an das Bewertungsportal zahlen, auf ihrem Profil erscheinen und somit ihre persönlichen Daten zur Kommerzialisierung missbraucht werden würden.

Der BGH gab der Klage der Ärztin auf Löschung der Daten und des Profils auf Jameda statt. Durch die Werbemaßnahmen und die Besserstellung der zahlenden Mitglieder habe Jameda seine Rolle als neutraler Informationsvermittler verlassen. Aufgrund dieser Werbemaßnahmen kann das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nun nicht mehr zugunsten von Jameda überwiegen, sondern das Recht der Ärztin auf informationelle Selbstbestimmung geht vor. Damit hat Jameda kein schutzwürdiges Interesse mehr an der Nutzung der Daten der Ärztin. Auch die Argumentation, dass die Anzeigen als solche gekennzeichnet seien, überzeugte das Gericht nicht.

 

BGH vom 20.2.2018, AZ.: VI ZR 30/17

 

Anmerkung:

Bereits 2014 klagte (Urteil vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13) ein Gynakologe gegen das Bewertungsportal auf Löschung seiner Daten, allerdings ohne Erfolg. Der BGH hielt damals die Verwendung der Daten für zulässig, behandelte dabei aber nicht das im aktuellen Urteil angemahnte Problem der „Kommerzialisierung der Daten“.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
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