Eine Regelung zum Bankgeheimnis darf nicht der effektiven Verfolgung von Markenrechtsverletzungen entgegenstehen.
Im zu klärenden Sachverhalt kam es zu einer Markenrechtsverletzung bei Ebay-Verkäufen des Parfüms der Marke „Davidoff“. Der Verkäufer bestritt jedoch das Parfüm verkauft zu haben. Zur Klärung des Falls wollte das Gericht von seiner Bank wissen, auf die das Geld der Käufer angeblich überwiesen worden ist, ob diese Zahlungen stattgefunden haben. Die Bank hat jedoch mit Hinweis auf das Bankgeheimnis die Auskunft verweigert.
Der EuGH hat in seinem Urteil (Rs.: C-580/13) entschieden, dass bei Verletzung des Geistigen Eigentums unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit Banken die benötigten Informationen offenlegen müssen, selbst wenn es sich um gesetzlich geregelte vertrauliche Daten handelt. Falls es jedoch andere Wege gibt, um den Fall zu klären, müssen diese vorzugsweise genutzt werden.