Aktuelle Abmahnwarnung Game of Thrones

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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So schützen sich deutsche Fans vor einer Abmahnung.

Am 12. April ist es endlich so weit. Dann wird HBO die 5. Staffel der TV-Serie Game of Thrones in den USA ausstrahlen. Auch auf Sky Go und Sky Anytime wird die Originalfassung dann ebenfalls kostenpflichtig zum Abruf bereitstehen. Game of Thrones Fans der deutschen Fassung müssen sich allerdings noch bis 27. April gedulden, ehe die ersten Folgen auf Sky Atlantic gesendet werden.

Wir können allen deutschen Fans nur dringend davon abraten, die Fortsetzung des Fantasy-Epos über Peer-to-Peer-Netze (P2P) wie uTorrent, BitTorrent, eMule, Azureus oder PopcornTime anzusehen!

In Rechtskreisen wird kräftig spekuliert, dass die Rechtsanwälte WALDORF FROMMER im Auftrag von Warner Bros. für eine neue Abmahnwelle in den Startlöschern stehen. Die Ernüchterung auf das Serienhighlight folgt dann sehr schnell, wenn schon wenige Tage später die Abmahnung wegen illegalen Filesharings über eine Internet-Tauschbörse mit einer Forderung über mehrere hundert Euro ins Haus flattert. Dafür würden Sie leicht mehrere Abos bei Sky und Netflix buchen können.

Unsere Empfehlung ist deshalb: Behalten Sie einen kühlen Kopf, schauen Sie sich die bereits veröffentlichten Staffeln auf DVD nochmals an, lesen Sie die Bücher zur Serie „Das Lied von Eis und Feuer“ von R. R. Martin und warten Sie geduldig auf die DVD oder TV-Ausstrahlung bei RTL II.

All denen, die unsere Warnung leider zu spät zur Kenntnis genommen haben, helfen wir natürlich gern, sich gegen die überteuerten Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen zur Wehr zu setzen.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden