Adidas gewinnt gegen Shoe Branding Europe

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

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Zwischen den Schuhen der beiden Marken besteht eine Verwechslungsgefahr durch die Ähnlichkeit im Gesamteindruck.

Adidas widersprach der Eintragung der Marke von Shoe Branding Europe, da diese ebenso wie Adidas seitliche Streifen auf ihren Schuhen anbringt. Der EuGH gab der Klage statt (Beschluss vom 17.02.2016, Az.: C-396/16 P). Auch wenn Shoe Branding Europe nur zwei seitliche Streifen auf ihren Schuhen abbildet (Adidas verwendet drei seitliche Streifen) und unterschiedliche Winkel und Längen der Streifen vorliegen, bestehe eine Verwechslungsgefahr, denn diese setzt nicht eine Markenidentität voraus, sondern es genügt eine Ähnlichkeit im Gesamteindruck.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
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