Die Abmahnung

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist im Kern die formale Aufforderung an eine Person oder ein Unternehmen eine bestimmte Handlung oder ein Verhalten zukünftig zu unterlassen. Mit der Möglichkeit der Abmahnung sollen Streitigkeiten ohne Hinzuziehung eines Gerichts beigelegt werden. Die Abmahnung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraph 314, Absatz 2, geregelt.

Die Abmahnung im Arbeistrecht:

Vielen von uns ist der Begriff Abmahnung aus der Arbeitswelt bekannt, sie ist die Rüge des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer für eine vorgeworfene Pflichtverletzung.

Die Abmahnung im Bereich der Neuen Medien:

Das Risiko im Internet abgemahnt zu werden ist groß und dies kann jeden Internetnutzer treffen. In der Regel lautet der Vorwurf eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben oder gegen Markenrechte verstoßen zu haben. Der Vorwurf kann zum Beispiel lauten, Abmahnung wegen unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials.

Sinn und Zweck des Urheberrechts:

Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum.

Die Kanzlei Hennig vertritt Ihre Interessen im Bereich der Neuen Medien und im Arbeitsrecht bundesweit.

 

  • Das Urheberrecht, die Neuen Medien und das Arbeitsrecht sind tägliche Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit.
  • Unsere Mandanten, ob Privatperson oder Unternehmen, kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Rufen Sie unsere Kanzlei an, wir helfen Ihnen:
Telefon 0351 –799 901 57
oder nutzen Sie nachfolgendes Formular:
Zum Kontaktformular