Mitbestimmung bei Anwesenheitszeiten
Der Betriebsrat hat bei der Anlegung von Anwesenheits- und Fehlzeiten in Excel-Tabellen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Der Betriebsrat hat bei der Anlegung von Anwesenheits- und Fehlzeiten in Excel-Tabellen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Der Anspruch auf Ersatzurlaub ist ein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber und unterfällt deshalb nicht den Ausschlussfristen aus dem Arbeitsrecht, sondern der Regelverjährung.
Der ehemalige Miturheber eines Buches hat das Recht auf Nennung seiner Miturheberschaft auch nach seinem Ausscheiden aus der aktiven Bearbeitung.
Ein Pflegebalsam kann aufgrund seiner Umverpackung eine wettbewerbsrechtliche Eigenart aufweisen, was einen Unterlassungsanspruch begründet.
Der Geschmack eines Lebensmittels ist kein Werk und genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.
Wird eine Party als „Ballermann Party“ beworben, verletzt das die deutsche Wortmarke „Ballermann“.