Speicherung von Versichertenfotos
Die Speicherung von Versichertenfotos über den Herstellungs- und Übergabezeitpunkt der Versichertenkarte hinaus bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses ist datenschutzrechtlich unzulässig.
Die Speicherung von Versichertenfotos über den Herstellungs- und Übergabezeitpunkt der Versichertenkarte hinaus bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses ist datenschutzrechtlich unzulässig.
Wird elterlichen Aufsichtspflichten nicht nachgekommen, haften die Eltern für den illegalen Download und der dadurch begangenen Urheberrechtsverletzung ihrer minderjährigen Kinder.
Airbnb Ireland muss Vermieterdaten der Stadt München zu Ferienwohnungen offenlegen, wenn sie eine bestimmte Mietdauer überschreiten.
Die bloße Aufnahme eines Fotos einer Person begründet keinen Unterlassungsanspruch nach den §§ 22 ff. Kunsturhebergesetz (KUG).
Kirchliche Arbeitgeber dürfen christliche Bewerber in ihren Auswahlverfahren nicht bevorzugen.
Die Fotografie gemeinfreier Werke genießt in der Regel Lichtbildschutz nach § 72 UrhG.