Das Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht wird das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt, aber auch das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen und Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Zum Arbeitsrecht zählen Gesetze, Verordnungen und verbindliche Bestimmungen. Der Arbeitnehmerschutz ist dabei ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts.
Unsere anwaltliche Kompetenz im Arbeitsrecht:
- Betriebsbedingte Kündigungen/Massenentlassung
- Betriebsstilllegung/Teilbetriebsstilllegungen
- § 613a BGB (Betriebsübergang)/Umwandlung
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Ausgliederung von Geschäftsbereichen
- Personalkostensenkung ohne Entlassungen
- Einsatz von freien Mitarbeitern/Werkunternehmern/Arbeitnehmerüberlassung
- Gestaltung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen
- Beratung und Vertretung vor und nach Ausspruch der Kündigung
- Verhandlung und Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsarbeitsverträgen
- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Zeugnisse und Abmahnungen