Abmahnung
SH Anwälte

Urheberrechtsverletzung wegen unerlaubte aus Berlin und Hamburg

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Hennig informiert:

Die Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg Hämmerling (SH Rechtsanwälte, Berlin und Hamburg) versenden im Namen von Jörg Hofmann Abmahnungen wegen unerlaubter Verwendung von geschütztem Bildmaterial (Produktbilder), welches ohne Zustimmung des Herrn Hofmann (Urheber) für den Produktverkauf auf eBay genutzt wird.

Dabei machen sie Zahlungsansprüche wegen Schadensersatzes aufgrund entgangener Lizenzeinnahmen über 6.975,00 EUR (Lizenzschaden pro Bild 697,50 EUR, zzgl. eines Zuschlags wegen fehlender Urhebernennung pro Bild iHv 697,50 EUR) geltend, hinzukommen 865,00 EUR Anwaltskosten (Aufwendungsersatz). Die Gesamtsumme, die der Abgemahnte zahlen soll, beträgt 7.840,00 EUR.

Bevor Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Oft ist die geforderte Summe nicht angemessen, das heißt zu hoch angesetzt (wie auch in diesem Fall) oder eine Urheberrechtsverletzung liegt von Beginn an nicht vor.

Sollten Sie im Internet auf diese Seite gestoßen sein, haben Sie wahrscheinlich eine Abmahnung der SH Anwälte aus Berlin und Hamburg erhalten.
Die Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei bezieht sich in der Regel auf eine unberechtigte Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes oder der Vorwurf des Filesharings* - illegaler Upload.
*Filesharing stammt aus dem Englischen und bedeutet den Austausch von Dateien im Internet.

In der Abmahnung der SH Anwälte werden Sie in der Regel aufgefordert zur:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungerklärung. Die Unterlassungserklärung ist in der Regel viel zu weit gefasst und birgt daher oft das Risko nicht absehbarer Folgekosten.
  • Zahlung eines überhöhten Schadensersatzes (Lizenzgebühr, Ermittlungskosten und Kosten des abmahnenden Anwaltes).

So sollten Sie auf das Abmahnschreiben der SH Anwälte reagieren:

  1. Bewahren Sie Ruhe und lesen Sie das Abmahnschreiben sorgfältig durch.
  2. Lassen Sie die genannten Fristen in der Abmahnung keinesfalls verstreichen!
  3. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung der SH Anwälte ohne Prüfung durch unsere Kanzlei!
  4. Zahlen Sie nichts an die SH Anwälte!
  5. Lassen Sie die Abmahnung durch unsere Kanzlei prüfen.

Bedenken Sie bei allen Informationen die Sie im Internet finden:

  • Jeder Fall ist anders und sollte in der Einzelfallanalyse geprüft werden.
  • Nicht alle Informationen die Sie im Internet lesen, entsprechen der aktuellen Rechtsprechung oder können mit Ihrer Abmahnung gleichgesetzt werden.
  • Möglicherweise ist die Abmahnung aus bestimmten Gründen nicht gerechtfertigt oder mindert Ihr Vergehen.
  • Neue Grundsatzurteile und Rechtsprechungen können die Zahlung deutlich mindern.

Die Kanzlei Hennig vertritt Ihre Interessen bundesweit.

  • Abmahnungen der SH Anwälte aus Berlin und Hamburg sind uns bekannt.
  • Das Urheberrecht und die Neuen Medien sind tägliche Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit.
  • Wir verstehen die komplexen technischen Zusammenhänge im WorldWideWeb.
  • Unsere Mandanten, ob Privatperson oder Unternehmen, kommen aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Rufen Sie unsere Kanzlei an, wir helfen Ihnen:
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