Abmahnung
Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft
Rechtsanwaltskanzlei aus Köln

Sie haben in der Post auch eine Abmahnung aus Köln erhalten? Das Abmahnschreiben stammt von Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft
Das Abmahnschreiben der Kanzlei bezieht sich in der Regel auf eine unberechtigte Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes oder der Vorwurf des Filesharings* - illegaler Upload.
*Filesharing stammt aus dem Englischen und bedeutet den Austausch von Dateien im Internet.
In der Abmahnung der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft werden Sie in der Regel aufgefordert zur:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungerklärung. Die Unterlassungserklärung ist in der Regel viel zu weit gefasst und birgt daher oft das Risko nicht absehbarer Folgekosten.
- Zahlung eines überhöhten Schadensersatzes (Lizenzgebühr, Ermittlungskosten und Kosten des abmahnenden Anwaltes).
So sollten Sie auf das Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft reagieren:
- Bewahren Sie Ruhe und lesen Sie das Abmahnschreiben sorgfältig durch.
- Lassen Sie die genannten Fristen in der Abmahnung keinesfalls verstreichen!
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft ohne Prüfung durch unsere Kanzlei!
- Zahlen Sie nichts an die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft!
- Lassen Sie die Abmahnung durch unsere Kanzlei prüfen.
Bedenken Sie bei allen Informationen die Sie im Internet finden:
- Jeder Fall ist anders und sollte in der Einzelfallanalyse geprüft werden.
- Nicht alle Informationen die Sie im Internet lesen, entsprechen der aktuellen Rechtsprechung oder können mit Ihrer Abmahnung gleichgesetzt werden.
- Möglicherweise ist die Abmahnung aus bestimmten Gründen nicht gerechtfertigt oder mindert Ihr Vergehen.
- Neue Grundsatzurteile und Rechtsprechungen können die Zahlung deutlich mindern.