Abmahnung
Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Hennig informiert:
Die Kanzlei Kornmeier & Partner beschäftigt sich überwiegend mit kompletten Musikalben und -samplern sowie mit Filmen, Pornos und Computerspielen. Dementsprechend vielfältig ist die Palette an Kunden, beispielsweise Digiprotect, GSDR, Ministry of Sound Recordings oder Superstar Entertainment.
Sie haben in der Post auch eine Abmahnung aus Frankfurt am Main erhalten? Das Abmahnschreiben stammt von Rechtsanwälte Kornmeier & Partner?
Die Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei bezieht sich in der Regel auf eine unberechtigte Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes oder der Vorwurf des Filesharings* - illegaler Upload.
*Filesharing stammt aus dem Englischen und bedeutet den Austausch von Dateien im Internet.
In der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner werden Sie in der Regel aufgefordert zur:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungerklärung. Die Unterlassungserklärung ist in der Regel viel zu weit gefasst und birgt daher oft das Risko nicht absehbarer Folgekosten.
- Zahlung eines überhöhten Schadensersatzes (Lizenzgebühr, Ermittlungskosten und Kosten des abmahnenden Anwaltes).
So sollten Sie auf das Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner reagieren:
- Bewahren Sie Ruhe und lesen Sie das Abmahnschreiben sorgfältig durch.
- Lassen Sie die genannten Fristen in der Abmahnung keinesfalls verstreichen!
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner ohne Prüfung durch unsere Kanzlei!
- Zahlen Sie nichts an die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner!
- Lassen Sie die Abmahnung durch unsere Kanzlei prüfen.
Bedenken Sie bei allen Informationen die Sie im Internet finden:
- Jeder Fall ist anders und sollte in der Einzelfallanalyse geprüft werden.
- Nicht alle Informationen die Sie im Internet lesen, entsprechen der aktuellen Rechtsprechung oder können mit Ihrer Abmahnung gleichgesetzt werden.
- Möglicherweise ist die Abmahnung aus bestimmten Gründen nicht gerechtfertigt oder mindert Ihr Vergehen.
- Neue Grundsatzurteile und Rechtsprechungen können die Zahlung deutlich mindern.