Abmahnung
Rechtsanwälte Denecke Priess und Partner
Rechtsanwälte Partnerschaft aus Berlin

Sie haben in der Post auch eine Abmahnung aus Berlin erhalten? Das Abmahnschreiben stammt von Rechtsanwälte Denecke Priess und Partner?
Die Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei bezieht sich in der Regel auf eine unberechtigte Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes oder der Vorwurf des Filesharings* - illegaler Upload.
*Filesharing stammt aus dem Englischen und bedeutet den Austausch von Dateien im Internet.
In der Abmahnung der Rechtsanwälte Denecke Priess und Partner werden Sie in der Regel aufgefordert zur:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungerklärung. Die Unterlassungserklärung ist in der Regel viel zu weit gefasst und birgt daher oft das Risko nicht absehbarer Folgekosten.
- Zahlung eines überhöhten Schadensersatzes (Lizenzgebühr, Ermittlungskosten und Kosten des abmahnenden Anwaltes).
So sollten Sie auf das Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Denecke Priess und Partner reagieren:
- Bewahren Sie Ruhe und lesen Sie das Abmahnschreiben sorgfältig durch.
- Lassen Sie die genannten Fristen in der Abmahnung keinesfalls verstreichen!
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte Denecke Priess und Partner ohne Prüfung durch unsere Kanzlei!
- Zahlen Sie nichts an die Rechtsanwälte Denecke Priess und Partner!
- Lassen Sie die Abmahnung durch unsere Kanzlei prüfen.
Bedenken Sie bei allen Informationen die Sie im Internet finden:
- Jeder Fall ist anders und sollte in der Einzelfallanalyse geprüft werden.
- Nicht alle Informationen die Sie im Internet lesen, entsprechen der aktuellen Rechtsprechung oder können mit Ihrer Abmahnung gleichgesetzt werden.
- Möglicherweise ist die Abmahnung aus bestimmten Gründen nicht gerechtfertigt oder mindert Ihr Vergehen.
- Neue Grundsatzurteile und Rechtsprechungen können die Zahlung deutlich mindern.