Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?

Sichern sie sich ihre Ansprüche.

Unverbindliche Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Situation und möglicher Abfindungsansprüche. Innerhalb von 24 Stunden.

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Ihr Abfindungs-Check: Was steht Ihnen zu?

Eine Abfindung ist in Deutschland meist Verhandlungssache. Die Höhe hängt entscheidend von der Wirksamkeit ihrer Kündigung und individuellen Faktoren ab.

Abfindungs-Rechner

Ermitteln Sie Ihren individuellen Verhandlungs-Spielraum.

Minimum (0,25) Potenzial (0,5+)
Was ist der Verhandlungsfaktor?
Der Verhandlungsfaktor ist der Multiplikator, der über die Höhe Ihrer Abfindung entscheidet.

Die Basisformel lautet: Bruttogehalt × Dienstjahre × Faktor.

Während Gerichte oft einen Standard von 0,25 bis 0,5 vorschlagen, ist dieser Wert gesetzlich nicht fixiert. Faktoren von 1,0 bis 1,5 sind je nach Branche und Verhandlungsgeschick absolut realistisch.

Wichtig: Die exakte Höhe hängt maßgeblich von der Angreifbarkeit der Kündigungsgründe ab. Eine verbindliche Auskunft erfordert daher die Prüfung der Wirksamkeit Ihrer Kündigung durch unsere Fachanwälte, um das Ergebnis optimal für Sie zu gestalten.
Voraussichtliches Ergebnis
22.500 €*
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*Dies ist eine unverbindliche Schätzung. Die tatsächliche Abfindung hängt von individuellen Faktoren ab.

Warum sich die Verhandlung mit uns für Sie auszahlt.

Einige Beispiele aus unserer Kanzlei-Praxis, die zeigen, was menschliche Expertise bewirken kann.

7 Jahre – IT / Gesundheit
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Dies ist ein Orientierungswert der Gerichte (meist 0,25-0,5 Bruttogehälter pro Dienstjahr). Er ist nicht gesetzlich bindend. Wir prüfen, wie wir diesen Wert für Sie optimieren können.
Regelabfindung (x0,25): 9.100 €

Ergebnis: 31.000 €

+240% Effekt

„Verhandlungserfolg lag auf nicht nachweisbaren verhaltensbedingten Kündigungsgründen.“

10 Jahre – Einzelhandel
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Dies ist ein Orientierungswert der Gerichte (meist 0,25-0,5 Bruttogehälter pro Dienstjahr). Er ist nicht gesetzlich bindend. Wir prüfen, wie wir diesen Wert für Sie optimieren können.
Regelabfindung (x0,5): 45.000 €

Ergebnis: 82.500 €

+90% Effekt

„Verhandlungsfokus lag auf Formfehlern der Kündigungsberechtigung.“

5 Jahre – Automobilhandel
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Dies ist ein Orientierungswert der Gerichte (meist 0,25-0,5 Bruttogehälter pro Dienstjahr). Er ist nicht gesetzlich bindend. Wir prüfen, wie wir diesen Wert für Sie optimieren können.
Regelabfindung (x0,25): 4.125 €

Ergebnis: 38.000 €

+820% Effekt

„Verhandlungserfolg basiert auf Umgehung der Sozialauswahl, sowie dem Sonderkündigungsschutz des Mandanten.“

Hinweis: Diese Ergebnisse sind Einzelfälle aus unserer Praxis und variieren je nach Einzelfall. Sie sind nicht garantiert, verdeutlichen aber, wie entscheidend die individuelle Prüfung der Mandantensituation und Expertise für den Verhandlungserfolg ist.

Unser Einsatz für ihr Recht

Taktische Sofortanalyse

Wir prüfen innerhalb von 24 Stunden, ihre Kündigung oder ihren Aufhebungsvertragsentwurf nach Fehlern. Das ist die Basis für jede Verhandlung.

Abfindungsoptimierung statt Standarddeal

Geben Sie sich nicht mit einer pauschalen Regelabfindung zufrieden. Ein „Standardangebot“ des Arbeitgebers ist oft nur die Basis für Verhandlungen. Wir analysieren Ihren Fall individuell, um Potenziale zu identifizieren, die über das Übliche hinausgehen.

Rechtssichere Vertragsgestaltung

Wir prüfen jeden Aufhebungsvertrag auf "Fallstricke" Wie zum Beispiel: Sperrzeiten beim Arbeitsamt, Dienstzeugnis, Berücksichtigung des Resturlaubs und Überstunden.

Stressfreie Abwicklung

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber. Sie müssen keine unangenehmen Gespräche führen.

Transparente Kostenstruktur.

Ihre Ersteinschätzung ist für Sie unverbindlich. Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Dann entstehen - abgesehen von einer eventuellen Selbstbeteiligung - keine weiteren kosten für unsere Arbeit.

Grafik mit Gernot Hennig und der Bewertung von trustlocal 9,2/10 bei 45 Bewertungen

Lassen Sie Ihre Abfindung jetzt professionell prüfen.

In einem ersten Telefonat klären wir Ihre
Chancen und das weitere Vorgehen. Vollkommen unverbindlich.

*Mit Klick auf den Button übermitteln Sie Ihre Daten zur kostenlosen Prüfung. Es entsteht dadurch noch kein Mandatsverhältnis und keine Kostenfolge. Wir behandeln Ihre Daten gemäß DSGVO streng vertraulich.

Häufig gestellte Fragen

Bei Fragen rund um Arbeitsrecht und unsere Leistungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung: 0351 79990157

Wann sollte ich im Arbeitsrecht einen Anwalt einschalten?

Sobald Sie eine Kündigung, Abmahnung oder Vertragsänderung erhalten oder selbst aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden möchten, lohnt sich die anwaltliche Beratung.

Gerade bei Kündigungen läuft die dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage ab Zugang der Kündigung – danach sind Ansprüche meist verloren. Frühzeitige Beratung spart oft Zeit, Geld und Nerven.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung.

Für eine erste Einschätzung bieten wir häufig ein pauschales Erstgespräch an.
In vielen Fällen übernimmt auch eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht meist nicht – sie wird aber häufig im Rahmen von Verhandlungen erzielt.

Ein erfahrener Fachanwalt kann Ihre Verhandlungsposition deutlich verbessern und prüfen, ob die Kündigung formale oder inhaltliche Fehler enthält, die eine Abfindung wahrscheinlicher machen.

Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen (§ 4 KSchG).

Verpassen Sie diese Frist, wird die Kündigung automatisch wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war.
→ Daher gilt: Schnell handeln und rechtzeitig Beratung suchen.

Eine Kündigung ist eine einseitige Beendigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.
Ein Aufhebungsvertrag wird einvernehmlich geschlossen – oft mit Abfindung und Regelung der Freistellung.

Aber Achtung: Ohne anwaltliche Prüfung drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder steuerliche Nachteile.

Ja, in vielen Fällen.
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt meist die Kosten für Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge und Abmahnungen.

Wir übernehmen auf Wunsch die Deckungsanfrage direkt bei Ihrer Versicherung, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Ja, wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Für Arbeitgeber unterstützen wir insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen, Vertragsgestaltung und betriebsbedingtem Personalabbau.

Unsere Erfahrung auf beiden Seiten hilft, Strategien realistisch einzuschätzen und rechtssicher umzusetzen.

Nach einer kurzen telefonischen oder Online-Anfrage erhalten Sie kurzfristig einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Dresden oder per Videocall.

Im Gespräch analysieren wir Ihre Situation, klären Fristen und Chancen und besprechen die nächsten Schritte – transparent, verbindlich und ohne versteckte Kosten.